Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist wie das Patent ein Schutzrecht für technische Erfindungen. Das Gebrauchsmuster wird in der Regel wenige Wochen nach dem Anmeldetag eingetragen. Man erhält durch die Eintragung des Gebrauchsmusters schnell ein Recht, Dritten die Nutzung der Erfindung zu verbieten.

 

Die Eintragung eines Gebrauchsmusters erfolgt nach formeller Prüfung. Im Gegensatz zu einem Patent erfolgt somit keine sachliche Prüfung, ob der im Gebrauchsmuster beschriebene Gegenstand neu und erfinderisch ist.

 

Wie auch bei einer Patentanmeldung übernehmen wir die Ausarbeitung der Gebrauchsmusteranmeldung, reichen diese beim Patentamt ein und begleiten das Eintragungsverfahren.

 

Wir verfolgen Ihre Rechte aus dem Gebrauchsmuster und verteidigen Sie, wenn Ihr Gebrauchsmuster angegriffen wird.