Patent

Patent

Bei einem Patent handelt es sich um ein geprüftes Schutzrecht. Durch ein gründliches Prüfungsverfahren vor den Patentämtern wird sichergestellt, dass nur solche Erfindungen durch Erteilung eines Patentes unter Schutz gestellt werden, die die Voraussetzungen der Patentfähigkeit erfüllen: So muss unter anderem die Erfindung neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.

 

Wir arbeiten, basierend auf Ihrer Erfindung, die Unterlagen zur Anmeldung eines Patentes aus und reichen diese beim Patentamt ein. Bei dem sich an die Anmeldung anschließenden Prüfungsverfahren fungieren wir als Ansprechpartner für das Patentamt und erledigen Prüfungsbescheide mit dem Ziel, dass ein Patent mit möglichst großem Schutzbereich erteilt wird.

 

Mit Hilfe unserer ausländischen Korrespondenzanwälte können Patente nicht nur für Deutschland und für Europa, sondern auch für andere ausländische Staaten erlangt werden. Wir verteidigen Ihr Patent, falls dieses angegriffen wird, und gehen aus dem Patent gegen mögliche Verletzer vor.